| Landwirtschaftliche Grundstücke | |
| Landwirtschaftliche Grundstücke und landw. Gewerbe unterliegen einer eigenen, seit 1994 gültigen Gesetzgebung. | |
![]() |
![]() |
| Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) regelt den Umgang mit solchen Objekten hinsichtlich des Kaufes/Verkaufes auf dem Grundsatz der Selbstbewirtschaftung und hinsichtlich des erbrechtlichen Eigentumsüberganges. Die Bestimmungen und Einschränkungen des BGBB sind oft zu wenig bekannt. Wollen Sie ein landw. Grundstück oder Gewerbe verkaufen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. | |